Miez und Mauz sind bereits auf Freiersfüßen unterwegs, und die nächste Generation verwilderter Katzen ist auf den Weg gebracht… Trotz aller Appelle von Tierärzten und Tierschützern gibt es immer noch viel zu viele Katzen, die unkastriert ins Freie dürfen. Das ist im höchsten Maße unverantwortlich von den Besitzern und setzt eine Spirale des Elends in Gang: Bereits mit einem halben Jahr können Katzen das erste Mal Nachwuchs bekommen. Rechnet man sich aus, dass Katzen durch-schnittlich zweimal im Jahr vier bis sechs Junge werfen, kommt es zu einer enormen Nachkommenschaft, für die sich dann niemand mehr zuständig fühlt.
Vorteile der Kastration
Die verwilderten Tiere leiden an Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, haben Parasiten und sind chronisch unterernährt. Die Bundestierärztekammer (BTK) appelliert darum dringend an das Verantwortungsbewusstsein der Tierhalter, zumal eine Kastration, also das Entfernen der Hoden beim Kater und der Eierstöcke bei der Kätzin, auch weitere Vorteile mit sich bringt. Weil die Tiere nicht mehr den Drang haben, auf der Suche nach einem Partner weite Strecken zurückzulegen, reduziert sich die Gefahr, überfahren zu werden, und es kommt seltener zu Verletzungen durch Revierstreitigkeiten.
Außerdem entfällt, wenn frühzeitig kastriert wird, bei Katern meist das „anrüchige“ Markieren, und bei weiblichen Tieren sinkt das Risiko von Gesäugetumoren oder einer Gebärmuttervereiterung. Deshalb setzt sich die Bundestierärztekammer seit Jahren für eine Kastrationspflicht von Freigängerkatzen ein.
„Paderborner Modell “ – ein Beispiel
Ein gutes Beispiel ist hier das so genannte „Paderborner Modell“: Als erste deutsche Kommune verabschiedete die Stadt Paderborn 2008 eine ordnungsbehördliche Verordnung, die Halter von Freigänger- Katzen und Menschen, die verwilderte Katzen regelmäßig füttern, zur Kastration und Kennzeichnung der Tiere verpflichtet.
Eine kostenlose Kastration von Katzen durch die Tierärzte, wie aus Tierschutzkreisen immer wieder gefordert, kann es allerdings nicht geben. BTK-Präsident Prof. Dr. Mantel: „Tierärzte sind an die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gebunden und zu einer sorgfältigen Arbeit verpflichtet. Das ist eine Bundesverordnung, in der die Honorarforderungen für tierärztliche Leistungen festgeschrieben sind. Eine Unterschreitung des einfachen von drei möglichen Gebührensätzen ist den Tierärzten verboten.“