Vorwiegend bei jungen Katzen zu finden: Die entzündlichen Ohr-Polypen. Es handelt sich nicht um bösartige Geschwüre, dennoch können sie zu großen Problemen führen, äußerst schmerzhaft und sogar lebensgefährlich werden, wenn man sie unbehandelt lässt.
Polypen können mit einer einfachen Ohruntersuchung durch den Tierarzt aufgespürt werden. Bei der Katze treten sie am häufigsten einseitig auf. Eine Ohruntersuchung findet im Rahmen der Kontrolluntersuchungen statt. Hier geht es um die generelle Früherkennung, die dem Tier im Idealfall schmerzhafte Symptome ersparen und im Vorfeld gesundheitliche Probleme abwenden soll.
Die Polypen können sich beispielsweise von der Ohrtrompete in den Rachen verbreitern. Sie können die Atemwege zulegen. Wachsen die Polypen in den äußeren Gehörgang, so zerstören sie das Trommelfell durch ihr Wachstum, schieben es vor sich her, bis es reißt. Polypen, die das Trommelfell zerstört haben, verursachen oft eine starke, nicht abklingende Ohrentzündung (Otitis). Wenn Polypen unbeachtet bleiben, verursachen sie bald merkliche Anzeichen: Stimmveränderungen, geräuschvolles Atmen oder Schwierigkeiten beim Einatmen, Niesen und Husten, Nasenausfluss, Schluckbeschwerden, Kopfschütteln. Aber auch Kopfschiefhaltung (Vestibular-Syndrom) bis hin zu Gleichgewichtsstörungen sowie ein Hin- und Her-Bewegen der Augen von der einen zur anderen Seite werden beobachtet.
Bei Verdacht folgt in der Regel die vollständige Untersuchung der Ohren und des Rachens unter Sedation/Narkose im Verbund mit Röntgenaufnahmen des Schädels und des Brustkorbes. Zusätzlich ein Blutprofil, um andere Erkrankungen auszuschließen und eine Urinanalyse. Polypen können extrahiert, also „gezogen“ werden. Im Rachen und oder im Ohrkanal wird der Polyp mit einem chirurgischen Instrument vorsichtig entnommen.
Anschließende Medikamente sorgen für maximale Erfolgs- bzw. Heilungs-Chancen. Ist ein Polyp in der Paukenhöhle ausgemacht, aber hat das Trommelfell noch nicht durchbrochen, dann gewährleistet die so genannte „Ventrale Bulla Osteotomie“ den Erhalt des Trommelfells.