Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), auch als Hirnhautentzündung bekannt, ist sowohl für Menschen aber auch Tiere eine ernst zu nehmende Erkrankung. Das Robert Koch-Institut hat in diesem Jahr neue Teile Deutschlands als FSME-Risikogebiete aufgenommen. Das bedeutet, dass nun in vielen Ecken Deutschlands Zecken die gefährlichen Krankheitserreger übertragen können.
In diesem Jahr ist die Zeckenplage schon in vollem Gange und vor allem Hundefreunde mussten bestimmt schon etliche der kleinen Parasiten von ihren Tieren sammeln.
Da ein Zeckenstich immer die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern (z. B. FSME oder Borreliose) in sich birgt, ist es also höchste Zeit sich, aber auch seine Tiere, zu schützen. „Eine Zecke sollte unverzüglich entfernt werden, denn die krankmachenden Erreger gelangen erst nach zwölf bis 24 Stunden ins Blut“, erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK).
Eine festgesogene Zecke sollte mit einer speziellen Zeckenzange oder mit den Fingern so dicht an der Einstichstelle wie möglich (zwischen Haut des Tieres und Zeckenkopf) gefasst und möglichst gerade herausgezogen werden. Wenn ein Teil der Zecke in der Haut steckenbleibt oder schon vorher Unsicherheit herrscht, sollte man umgehend eine Tierarztpraxis/Tierklinik aufsuchen.
Die beste Prophylaxe ist ein wirksamer Zeckenschutz. Dafür eignen sich Spot-on-Präparate zum Auftragen auf die Haut, ein Wirkstoff-Halsband oder ein Zeckenschutz-Präparat, das dem Tier durch eine Tablette verabreicht wird. Achtung: Die Präparate nur nach tierärztlicher Beratung anwenden und nicht im Internet erwerben. Eine unsachgemäße Anwendung kann insbesondere für Katzen bzw. für Tiere mit bestimmten Vorerkrankungen gefährlich sein.
Bitte testen Sie als Tierhalter auf keinen Fall zweifelhafte „Hausmittel“ an Ihren Tieren, wie z. B. Nagellack, Öl oder ähnliches auf die Einstichstelle und die Zecke zu träufeln. Der Parasit könnte durch den „Stress“ seinen Mageninhalt in die Wunde entleeren, was die Übertragung von Krankheitserregern begünstigen kann. © https://www.bundestieraerztekammer.de